Gewerbeamt
Die Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung kann persönlich im Gewerbeamt der Gemeinde Haselbachtal oder über das Portal Online Gewerbeanzeige vorgenommen werden.
Gewerbeanmeldung
Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen selbständigen Gewerbebetrieb mit örtlich festem Betriebssitz (im sogenannten „stehenden Gewerbe") beginnen.
Dies ist der Fall bei:
1. Neuerrichtung eines Betriebs/ einer Hauptniederlassung
2. Neuerrichtung einer Zweigniederlassung
3. Neuerrichtung einer unselbständigen Zweigstelle
4. Übernahme eines bestehenden Betriebs, z. B. durch Kauf, Erbfolge oder Pacht
5. Beitritt als neuer geschäftsführender Gesellschafter in eine bestehenden Personengesellschaft, z. B. bei
einer GbR, KG oder OHG
6. Umwandlung eines Unternehmens in eine andere Rechtsform (bei Änderung der Rechtsform muss die
Gewerbeabmeldung unter der alten Rechtsform und die Gewerbeanmeldung unter der neuen Rechtsform
erstattet werden)
7. Verlegung eines Betriebs aus einem anderen Meldebezirk nach Haselbachtal
Die Gewerbeanmeldung ist mit dem Beginn des Betriebs vorzunehmen.
Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind die in § 6 Absatz 1 Satz 1 GewO genannten Tätigkeiten. Das sind unter anderem:
• Urproduktion (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagdwesen und Fischerei)
• Freie Berufe (u. a. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, wissenschaftliche,
künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten)
• Erziehung von Kindern gegen Entgelt
• Unterrichtswesen
• Verwaltung eigenen Vermögens (z. B. eines Mietshauses)
• sowie generell verbotene bzw. sozial unwertige Tätigkeiten (z. B. illegales Glücksspiel)
Einige Gewerbetätigkeiten sind zudem erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für sie gelten zusätzliche Anforderungen. Informationen dazu finden Sie auf der Website des Landratsamtes Bautzen Gewerberechtliche Erlaubnisse - Bautzen - Der Landkreis - Wokrjes Budyšin
Gewerbeummeldung
Eine Gewerbeummeldung ist immer dann notwendig, wenn sich bei Ihrem bereits angemeldeten selbstständigen Gewerbebetrieb Änderungen ergeben.
Dies ist der Fall bei:
1. Betriebsverlegung innerhalb von Haselbachtal:
Wenn Sie mit dem Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen
Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort innerhalb der Gemeinde umziehen.
2. Wechsel bei der gewerblichen Tätigkeit:
Wenn Sie die Waren oder Leistungen Ihres Gewerbes wechseln.
3. Erweiterung der gewerblichen Tätigkeiten:
Wenn Sie Waren oder Leistungen zusätzlich anbieten, die bei Ihrem bisher angemeldeten Gewerbe nicht
geschäftsüblich sind.
4. Änderung des Namens des Gewerbetreibenden:
Wenn sich Ihr Familienname beispielsweise durch Heirat ändert.
Mit der Gewerbeummeldung können Sie freiwillig auch sonstige Veränderungen mitteilen z.B. wenn Sie einzelne angemeldete Tätigkeiten in Ihrem Gewerbe nicht mehr ausüben und diese im Gewerberegister löschen möchten, der Haupterwerb zum Nebenerwerb wird oder Sie Ihre Wohnanschrift ändern.
Hinweise:
• Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen
Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort außerhalb der Gemeinde Haselbachtal verlegen,
muss das Gewerbe am neuen Standort angemeldet werden. Die Gemeinde Haselbachtal erhält über die
Anmeldung eine Mitteilung und der bisherige Standort wird automatisch abgemeldet.
• Bei Übernahme eines bestehenden Betriebs, Beitritt als neuer geschäftsführender Gesellschafter oder
Umwandlung eines Unternehmens in eine andere Rechtsform, ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich
Gewerbeabmeldung
Eine Gewerbeabmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen selbständigen Gewerbebetrieb mit örtlich festem Betriebssitz (im sogenannten „stehenden Gewerbe") aufgeben.
Dies ist der Fall, wenn:
Sie den Betrieb Ihres Gewerbes vollständig beenden bzw. einstellen möchten.
Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern. In diesem Fall melden Sie Ihr Gewerbe unter der bisherigen Rechtsform ab. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.
Hinweise:
1. Bleibt Ihr Gewerbebetrieb bestehen und Sie möchten lediglich mitteilen, dass einzelne gewerbliche Tätigkeiten
nicht mehr ausgeübt werden, können Sie dies freiwillig mit einer Gewerbeummeldung anzeigen.
2. Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle
Ihres Unternehmens innerhalb der Gemeinde an einen neuen Standort verlegen, genügt eine
Gewerbeummeldung
Das Gewerbeamt der Gemeinde Haselbachtal leitet die Gewerbean-, um-, und -abmeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Landratsamt, Landesbehörden für Arbeitsschutz, Deutsche gesetzliche Unfallversicherung, Eichamt, Landesbehörden für Lebensmittelüberwachung und das Statistische Landesamt weiter. Der Zweck der Meldung der Gewerbedaten ist, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.
Vorzulegende Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
aktueller Auszug aus dem Handelsregister
eingetragene Firmen reichen bitte einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein.
In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG, UG) reichen den notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung sowie die Zustimmungserklärung(en) der Gesellschafter ein.
Zustimmungserklärung der Gesellschafter (nur bei Gewerbeanzeigen von in Gründung befindlichen juristischen Personen)
Beiblatt für Vertretungsberechtigte (bei Gewerbeanzeigen von juristischen Personen mit mehreren Vertretungsbefugten)
Die Anmeldung kann persönlich im Gewerbeamt der Gemeinde Haselbachtal oder über das Portal
Online Gewerbeanzeige vorgenommen werden.







