Erklärung zur Barrierefreiheit
Barrierefreiheit bedeutet die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am Alltag. Das gilt ebenso für die Nutzung von Internetangeboten, die auch für Menschen mit Beeinträchtigung ohne fremde Hilfe möglich sein soll.
Die Gemeinde Haselbachtal ist daher bemüht, die Internetseite in Übereinstimmung mit dem Sächsischen Inklusionsgesetz und Barrierefreie- Websites-Gesetz (BfWebG) in Verbindung mit der Barrierefreien Informationstechnik Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Das BfWebG wird ergänzt durch die Barrierefreie-Websites-Verordnung (BfWebVO). Diese Gesetze sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetpräsenz der Gemeinde Haselbachtal unter www.haselbachtal.verwaltungsportal.eu.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer stetig durchgeführten Selbstbewertung.
Kontrast
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Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch nicht vollständig barrierefrei:
einige PDF-Dokumente
Logo oben links (Kontrast nicht ausreichend)
Die Gemeinde Haselbachtal arbeitet daran, die barrierefreien Angebote auszuweiten.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang aufgefallen? Dann melden Sie sich gern bei uns über Feedback zur Barrierefreiheit.