Einwohnermeldeamt
Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für
Beantragung von Personalausweis und Reisepass
An-, Ab-, Ummeldung eines Wohnsitzes und Wechsel im Wohnungsstatus (Haupt- und Nebenwohnung)
Meldebescheinigungen
Eintragung von Übermittlungssperren
Erteilung von Melderegisterauskünften
Beantragung von Führungszeugnissen und Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Familienpässe
Abmeldung des Wohnsitzes
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Bundesgebiet bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abzumelden.
Eine Abmeldepflicht besteht somit bei Personen, die
ins Ausland verziehen oder
ihre Wohnung (alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung) aufgeben, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen.
Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Das Melderegister wird in diesem Fall erst zum Datum des Auszugs fortgeschrieben.
Sollten Sie innerhalb Deutschlands umziehen, ist keine Abmeldung beim Wohnsitz erforderlich. Sie melden sich beim Einwohnermeldeamt Ihres neuen Wohnsitzes an und das Einwohnermeldeamt Ihres vorherigen Wohnortes erhält hierzu eine Mitteilung.
Benötigte Dokumente:
Personalausweis und/ oder Reisepass von jeder anzumeldenden Person
• Bundesmeldegesetz: BMG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)
Ihren Wohnsitz können Sie mit einer Meldebescheinigung nachweisen. Es ist eine Bescheinigung aus dem Melderegister über Ihre eigenen Personendaten zur Vorlage bei Behörden, Banken, Vereinen, etc.
Über die verschiedenen Varianten der Meldebescheinigungen, die Beantragung und die Gebühren beraten wir Sie gern persönlich, telefonisch oder per E-Mail.
An-, Ummeldung eines Wohnsitzes
Wer eine Wohnung bezieht oder innerhalb von Haselbachtal umzieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Die Anmeldung ist persönlich vorzunehmen. Sie können jedoch eine Person bevollmächtigen, die Anmeldung für Sie vorzunehmen.
Minderjährige bis zum vollendeten 16. Lebensjahr werden durch diejenige Person angemeldet, in dessen Wohnung sie ziehen. Wird ein minderjähriger Einwohner, der bisher mit beiden Eltern in einer Hauptwohnung gelebt hat, von einem Elternteil in eine neue Hauptwohnung umgemeldet, bedarf es der Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils.
Sollten Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und beziehen allein eine Wohnung, ist eine Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter vorzulegen.
Besitzen Sie mehrere Wohnungen im Bundesgebiet, ist die überwiegend benutzte Wohnung Ihre Hauptwohnung.
Benötigte Dokumente:
Personalausweis und/ oder Reisepass von jeder anzumeldenden Person
Wohnungsgeberbescheinigung oder Selbstauskunft über ein Eigenheim
Vollmacht und ausgefüllter Anmeldebogen
Formulare:
Beantragung Personalausweis
Mit Vollendung des 16. Lebensjahres beginnt die sogenannte Ausweispflicht. Einen Personalausweis brauchen alle Deutschen ab 16 Jahren, die keinen gültigen Reisepass haben.
Ein Personalausweis muss durch den Inhaber persönlich beantragt werden.
Für Antragsteller unter 16 Jahren ist ein Antrag der gesetzlichen Vertreter notwendig. Bei der Beantragung der Dokumente muss das Kind anwesend sein!
Benötigte Dokumente:
aktueller Personalausweis oder Reisepass
ein biometrisches Passbild
die Geburtsurkunde bei Erstbeantragung oder Verlust eines Dokuments
Zustimmungserklärung vom zweiten gesetzlichen Vertreter, wenn dieser bei Beantragung nicht vor Ort sein kann
Gültigkeitsdauer:
für Personen bis 24 Jahre: 6 Jahre
für Personen ab 24 Jahre: 10 Jahre
Vorläufiger Personalausweis: 3 Monate
Kosten:
Personalausweis für Personen bis 24 Jahre: 22,80 €
Personalausweis für Personen ab 24 Jahre: 37 €
Vorläufiger Personalausweis: 10 €
Die Gebühren sind bei der Beantragung der Dokumente zu zahlen. Sie können in bar oder mit EC-Karte bezahlen.
Die Bearbeitungszeit bei der Bundesdruckerei beträgt für einen Personalausweis in der Regel zwei bis drei Wochen.
Vorläufige Dokumente können sofort ausgestellt werden.
Formulare:
Links:
Broschüre zum Personalausweis: Personalausweisportal - Informationsmaterial - Broschüre: Ihr Personalausweis – sicher, einfach, digital
Personalausweisgesetz: PAuswG - Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (gesetze-im-internet.de)
Beantragung Reisepass
Ein Reisepass muss durch den Inhaber persönlich beantragt werden.
Für Antragsteller unter 18 Jahren ist ein Antrag der gesetzlichen Vertreter notwendig. Bei der Beantragung der Dokumente muss das Kind anwesend sein!
Benötigte Dokumente:
jetziger Personalausweis oder Reisepass
ein biometrisches Passbild
die Geburtsurkunde bei Erstbeantragung oder Verlust eines Dokuments
Zustimmungserklärung vom zweiten gesetzlichen Vertreter, wenn dieser bei Beantragung nicht vor Ort sein kann
Gültigkeitsdauer:
für Personen bis 24 Jahre: 6 Jahre
für Personen ab 24 Jahre: 10 Jahre
Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr
Kosten:
Reisepass für Personen bis 24 Jahre: 37,50 €
Reisepass für Personen ab 24 Jahre: 70 €
Vorläufiger Reisepass: 26 €
Die Gebühren sind bei der Beantragung der Dokumente zu zahlen. Sie können in bar oder mit EC-Karte bezahlen.
Die Bearbeitungszeit bei der Bundesdruckerei beträgt einen Reisepass in der Regel vier bis sechs Wochen.
Der Reisepass kann im Expressverfahren (extra Gebühren von 32 €) beantragt werden.
Vorläufige Dokumente können sofort ausgestellt werden.
Formulare:
Links:
Eintragung von Übermittlungssperren
Die Meldebehörden haben die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Einwohner zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben führen die Meldebehörden Melderegister, aus denen sie auch Auskünfte erteilen können.
Jeder Einwohner der Gemeinde Haselbachtal hat gegenüber dem Einwohnermeldeamt -nach Maßgabe des Bundesmeldegesetzes - die Möglichkeit, bestimmten Datenübermittlungen zu widersprechen.
Widerspruchsrechte bestehen gegen die Übermittlung von Daten an
Parteien, Wählergruppen und Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zum Zwecke der Wahlwerbung
Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- oder Ehejubiläen
Adressbuchverlage zur Herausgabe von Adressverzeichnissen
eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft für die Daten des Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft
Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist schriftlich oder persönlich möglich bei:
Gemeindeverwaltung Haselbachtal
Einwohnermeldeamt
Schulstraße 7a
01920 Haselbachtal
E-Mail:
Familienpass des Freistaates Sachsen
Der Familienpass berechtigt den Inhaber mit seinen Kindern, unentgeltlich bestimmte Einrichtungen des Freistaates Sachsen (Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser) zu besuchen. Welche Einrichtungen dies betrifft, kann im Faltblatt des Freistaates Sachsen nachgelesen werden:
Einen Familienpass können erhalten:
Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern,
Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigten Kindern,
Eltern mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben.
Benötigte Dokumente:
Personalausweis oder Reisepass des antragstellenden Elternteils
Bescheinigung der Familienkasse über die kindergeldberechtigten Kinder
ausgefüllter Antrag
Der Familienpass ist einkommensunabhängig.
Antrag:
Link:
Führungszeugnis beantragen
Das Führungszeugnis ist eine auf grünem Spezialpapier mit Bundesadler gedruckte Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag für jede Person ab 14 Jahren ausgestellt wird. Im Führungszeugnis wird – neben den vollständigen Personalien – hauptsächlich angeführt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Es dient damit im Wesentlichen als Nachweis der Unbescholtenheit (beispielsweise bei der Arbeitsaufnahme).
Antragsberechtigt ist jeder der in Deutschland lebt und das 14. Lebensjahr vollendet hat. Für die Beantragung im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Haselbachtal müssen Sie Ihren Wohnsitz in Haselbachtal haben.
Welche Arten von Führungszeugnissen gibt es?
für private Zwecke ("Privatführungszeugnis")
zur Vorlage bei einer Behörde ("Behördenführungszeugnis")
zur Vorlage bei einer Behörde mit vorheriger Einsichtnahme beim Amtsgericht
Erweitertes Führungszeugnis
Personen, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- und jugendnah tätig sind oder werden sollen, benötigen ein "erweitertes Führungszeugnis". Im Rahmen der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der bestätigt wird, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz vorliegen.
Benötigte Dokumente:
Personalausweis oder Reisepass
Damit wir Ihnen das richtige Führungszeugnis beantragen, ist es hilfreich, wenn Sie das Schreiben mit der Aufforderung zur Vorlage des Führungszeugnisses vorlegen.
Sollte auf Ihrem Personalausweis die Online-Funktion freigeschaltet sein, können Sie Ihr Führungszeugnis auch elektronisch beantragen:
BfJ - Service-Center-Führungszeugnis (bund.de)
Die Bearbeitungszeit beim Bundesamt für Justiz in Bonn beträgt ca. 2 Wochen.