Bauleitplanung
Auf dieser Seite erfolgen Veröffentlichungen und Bekanntmachungen zu aktuell im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplänen und städtebaulichen Satzungen.
Am Lindenberg I
Bebauungsplan zur Aufhebung des Bebauungsplanes "Am Lindenberg I / Reichenbach-Reichenau"
Die Bekanntmachung der Genehmigung des Bebauungsplanes zur Aufhebung des Bebauungsplanes "Am Lindenberg I / Reichenbach-Reichenau" erfolgt(e) an den Bekanntmachungstafeln und im Amtsblatt der Gemeinde Haselbachtal am 13. August 2018. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen werden die Unterlagen der Öffentlichkeit auch im Internet zugänglich gemacht.
Der vom Gemeinderat der Gemeinde Haselbachtal mit Beschluss 20/V/2018 vom 30. Mai 2018 als Satzung beschlossene Bebauungsplan „Aufhebung des Bebauungsplanes „Am Lindenberg 1“ Reichenbach-Reichenau“ wurde mit Bescheid des Landratsamtes Bautzen vom 6. Juli 2018 (Aktenzeichen 621.P0062) genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 Absatz 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Absatz 3 BauGB in der Gemeindeverwaltung Haselbachtal zu den Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Jedermann kann den Bebauungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Absatz 3 BauGB in der Gemeindeverwaltung Haselbachtal zu den Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Öffnungszeiten:
Montag: 9.00 bis 12.00 Uhr / 13.00 bis 15.30 Uhr
Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr / 13.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 bis 12.00 Uhr / 13.00 bis 15.30 Uhr
Auf die Vorschriften von § 44 Absatz 3 Sätze 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Eine Verletzung der in § 214 Absatz 1 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung sind gemäß § 215 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der o.g. Verfahrens- und Formvorschriften nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Satzung und Anlagen
Am Vereinigungsstein
Ergänzungssatzung "Am Vereinigungsstein"
Dorfstraße
Ergänzungssatzung "Dorfstraße" im Ortsteil Häslich
Der Gemeinderat der Gemeinde Haselbachtal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19. Mai 2021 unter Beschluss 15/V/2021 den Entwurf der Ergänzungssatzung „Dorfstraße“ im Ortsteil Häslich einschließlich textlicher Begründung jeweils in der Fassung vom 19. Mai 2021 gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Mit Beschluss 11/I/2022 vom 26. Januar 2022 wurden die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie das Ergebnis der Öffentlichkeit geprüft und gemäß dem Abwägungsprotokoll gegeneinander und untereinander abgewogen. Mit Beschluss 12/I/2022 vom 26. Januar 2022 wurde der entsprechend dem Abwägungsergebnis überarbeitete Entwurf einschließlich textlicher Begründung jeweils in der Fassung vom 30. November 2021 gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Die Planunterlagen sind während der Auslegungszeit (21. Februar bis 25. März 2022) im Beteiligungsportal der Gemeinde Haselbachtal und in der Gemeindeverwaltung einsehbar. Im gleichen Zeitraum können Anmerkungen, Hinweise und Stellungnahme eingereicht werden.
Erweiterung ELT
Bebauungsplan 2. Änderung "Betriebserweiterung Edelstahl-Laser-Technik GmbH"
Bekanntmachung des Bebauungsplanes „2. Änderung - Betriebserweiterung Edelstahl-Laser-Technik GmbH“ in der Fassung vom 16. März 2023 mit redaktionellen Änderungen vom 23. Oktober 2023
Der vom Gemeinderat der Gemeinde Haselbachtal mit Beschluss 49/XI/2023 vom 15. November 2023 als Satzung beschlossene Bebauungsplan „2. Änderung - Betriebserweiterung Edelstahl-Laser-Technik GmbH“ im Ortsteil Häslich wurde mit Bescheid des Landratsamtes Bautzen vom 10. Januar 2024 (Aktenzeichen 621.41.P0061-Ä02) genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird im Amtsblatt der Gemeinde Haselbacht (Ausgabe 02/2024) bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung nach § 10 Absatz 3 BauGB in Kraft.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst Teile der Flurstücke399/12 und 399/9, das Flurstück 399/7, Teile der Flurstücke 360/3, 360/2, 360/1 (öffentliche Verkehrsfläche), das Flurstück 404/3, Teile des Flurstücks 404/6 (Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung) und eine Teilfläche des Flurstücks 399/13 (Erweiterung 2. Änderung B-Plan) der Gemarkung Häslich in der Gemeinde Haselbachtal.
Alle Interessierten können den genehmigten Bebauungsplan mit textlichen Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht, Textteil zur Grünordnung, Artenschutzfachbeitrag und die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Absatz 3 BauGB in der Gemeindeverwaltung Haselbachtal (Schulstraße 7A, 01920 Haselbachtal) während der Öffnungszeiten zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Öffnungszeiten sind:
Montag 9.00 bis 12.00 Uhr / 13.00 bis 15.30 Uhr
Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr / 13.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr / 13.00 bis 15.30 Uhr
Der Bebauungsplan steht dauerhaft unter dem unten angefügten Link zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Sätze 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Entsprechend § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag gemäß § 47 VwGO unzulässig ist, soweit der Antragsteller nur Einwendungen geltend macht, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Haselbachtal, 1. Februar 2024
Tobias Liebschner
Bürgermeister
Feldstraße (Aufhebung)
Aufhebung der Ergänzungssatzung für einen Teil des Flurstücks 396/1 der Gemarkung Bischheim
Der Gemeinderat der Gemeinde Haselbachtal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23. August 2023 unter Beschluss 30/VIII/2023 den Entwurf der Ergänzungssatzung „Aufhebung der Ergänzungssatzung für einen Teil des Flurstücks 396/1 der Gemarkung Bischheim“ bestehend aus Satzungstext, Planzeichnungen, textlicher Begründung und Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung jeweils in der Fassung vom 3. August 2023 gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Die Planunterlagen sind während der Auslegungszeit (18. September bis 20. Oktober 2023) im Beteiligungsportal der Gemeinde Haselbachtal und in der Gemeindeverwaltung einsehbar. Im gleichen Zeitraum können Anmerkungen, Hinweise und Stellungnahme eingereicht werden.
Gersdorfer Weg
Bekanntmachung der Genehmigung des Bebauungsplanes „Gersdorfer Weg“ im Ortsteil Bischheim der Gemeinde Haselbachtal
Der vom Gemeinderat der Gemeinde Haselbachtal mit Beschluss 14/III/2018 vom 7. März 2018 als Satzung beschlossene Bebauungsplan „Gersdorfer Weg“ im Ortsteil Bischheim wurde mit Bescheid des Landratsamtes Bautzen vom 3. Mai 2018 (Aktenzeichen 621.P1020) genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 Absatz 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Absatz 3 BauGB in der Gemeindeverwaltung Haselbachtal zu den Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Öffnungszeiten:
Montag: 9.00 bis 12.00 Uhr / 13.00 bis 15.30 Uhr
Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr / 13.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 bis 12.00 Uhr / 13.00 bis 15.30 Uhr
Auf die Vorschriften von § 44 Absatz 3 Sätze 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Eine Verletzung der in § 214 Absatz 1 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung sind gemäß § 215 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der o.g. Verfahrens- und Formvorschriften nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Satzung und Anlagen
Gersdorf-West
Außenbereichssatzung "Gersdorf - West" im Ortsteil Gersdorf
Der Gemeinderat der Gemeinde Haselbachtal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15. Juni 2022 unter Beschluss 24/VI/2022 den Entwurf der Außenbereichssatzung „Gersdorf - West“ im Ortsteil Gersdorf einschließlich Lageplan und textlicher Begründung jeweils in der Fassung vom 31. Mai 2022 gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Die Planunterlagen sind während der Auslegungszeit (12. Juli bis 19. August 2022) im Beteiligungsportal der Gemeinde Haselbachtal und in der Gemeindeverwaltung einsehbar. Im gleichen Zeitraum können Anmerkungen, Hinweise und Stellungnahme eingereicht werden.
Neue Siedlung
Bebauungsplan "Neue Siedlung" im Ortsteil Gersdorf
Mit Beschluss 27/VIII/2019 vom 21. August 2019 hat der Gemeinderat der Gemeinde Haselbachtal die Aufstellung des Bebauungsplan "Neue Siedlung" im Ortsteil Gersdorf beschlossen. Mit Beschluss 42/XII/2019 vom 17. Dezember 2019 wurde die Fassung vom 28. Oktober 2019 bestätigt und zur öffentlichen Auslegung.
Die Planunterlagen sind während der Auslegungszeit (27. Januar bis 29. Februar 2020) im Beteiligungsportal der Gemeinde Haselbachtal und in der Gemeindeverwaltung einsehbar. Im gleichen Zeitraum können Anmerkungen, Hinweise und Stellungnahme eingereicht werden.
Beteiligungsportal der Gemeinde Haselbachtal
Bis zum Abschluss des Aufstellungsverfahrens erfolgen an dieser Stelle lediglich Veröffentlichungen der gefassten Beschlüsse sowie der entsprechenden Bekanntmachungen.
Beschlüsse und Bekanntmachungen
Reichenbacher Straße
Ergänzungssatzung "Reichenbacher Straße" im OT Häslich
Mit Beschluss 24/IX/2020 vom 16. September 2020 hat der Gemeinderat der Gemeinde Haselbachtal die Ergänzungssatzung „Reichenbacher Straße“ im Ortsteil Häslich beschlossen, die nach der ortsüblichen Bekanntmachung am 9. November 2020 in Kraft getreten ist.
Jedermann kann die Ergänzungssatzung „Reichenbacher Straße“ im Ortsteil Häslich der Gemeinde Haselbachtal und die Begründung nach § 10 Absatz 4 BauGB in der Gemeindeverwaltung Haselbachtal zu den Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Unterlagen
Zum Viebig
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung „Zum Viebig“ im Ortsteil Gersdorf ent-sprechend § 34 Absatz 4 Satz 3 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Haselbachtal hat mit Beschluss 9/I/2018 vom 31. Januar 2018 den Entwurf der Ergänzungssatzung „Zum Viebig“ im Ortsteil Gersdorf einschließlich Begründung in der Fassung vom 10. Januar 2018 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Zum Viebig“ im Ortsteil Gersdorf einschließlich Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorhaben werden nach § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit vom 12. Februar 2018 bis einschließlich 16. März 2018 in der Gemeindeverwaltung Haselbachtal (Schulstraße 7A, 01920 Haselbachtal) während der Dienstzeiten zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit ausgelegt.
Zusätzlich liegen Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten aus:
Eingriffs- und Ausgleichsbilanz
Lage im Landschaftsschutzgebiet „Westlausitz“
Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Zum Viebig“ im Ortsteil Gersdorf einschließlich aller ausliegenden Unterlagen kann auch unter www.haselbachtal.com/bauleitplanung eingesehen werden.
Stellungnahmen zum Entwurf der Ergänzungssatzung „Zum Viebig“ im Ortsteil Gersdorf können bis zum 16. März 2018 mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Haselbachtal (Schulstraße 7A, 01920 Haselbachtal) abgegeben werden.
Verspätet abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über die Satzung gemäß § 4a Absatz 6 BauGB unberücksichtigt bleiben. Entsprechend § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit der Antragsteller nur Einwendungen geltend macht, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Plan- / Verfahrensunterlagen
Bebauungsplan "Zum Viebig II" in Gersdorf
Der Gemeinderat der Gemeinde Haselbachtal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23. August 2023 unter Beschluss 34/VIII/2023 den Entwurf des Bebauungsplanes „Zum Viebig II“ im Ortsteil Gersdorf einschließlich textlicher Begründung jeweils in der Fassung vom 12. Juni 2023 gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Die Planunterlagen sind während der Auslegungszeit (18. September bis 20. Oktober 2023) im Beteiligungsportal der Gemeinde Haselbachtal und in der Gemeindeverwaltung einsehbar. Im gleichen Zeitraum können Anmerkungen, Hinweise und Stellungnahme eingereicht werden.