Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB des Vorentwurfs des Bebauungsplanes
"Sondergebiet Pferdepension mit Pferdehof am Steinbruch Luise" im Ortsteil Häslich
Der Gemeinderat der Gemeinde Haselbachtal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21. April 2026 unter Beschluss 15/2026 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sondergebiet Pferdepension mit Pferdehof am Steinbruch Luise" im Ortsteil Häslich bestehend aus zeichnerischen (A) und textlichen Festsetzungen (B) sowie Begründung (C), Umweltbericht (D), Textteil zur Grünordnung (E) und artenschutzfachlicher Betrachtung (F) jeweils in den Fassungen vom 5. März 2026 gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Es sind folgende umweltbezogenen Informationen verfügbar:
Umweltbericht (Stand: 5. März 2026)
Textteil zur Grünordnung (Stand: 5. März 2026)
artenschutzfachlicher Betrachtung (Stand: 5. März 2026)
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sondergebiet Pferdepension mit Pferdehof am Steinbruch Luise" im Ortsteil Häslich bestehend aus zeichnerischen (A) und textlichen Festsetzung (B) sowie Begründung (C), Umweltbericht (D), Textteil zur Grünordnung (E) und artenschutzfachlicher Betrachtung (F) jeweils in den Fassungen vom 5. März 2026 werden gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit vom 8. Juni bis zum 10. Juli 2026 im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter http://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/haselbachtal/beteiligung/themen/1064237 zur Einsichtnahme durch jedermann im Internet veröffentlicht.
Zusätzlich erfolgt eine Offenlage aller Informationen in der Gemeindeverwaltung Haselbachtal (Hauptstraße 45 / 01920 Haselbachtal/ OT Bischheim) während der Dienstzeiten.
Dienstzeiten sind:
Montag 8.00 bis 15.30 Uhr
Dienstag 8.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch 8.00 bis 14.00 Uhr
Donnerstag 8.00 bis 15.30 Uhr
Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Stellungsnahmen zu den öffentlichen bzw. ausgelegten Unterlagen können während der Veröffentlichungsfrist (8. Juni bis zum 10. Juli 2026) abgegeben werden. Die Stellungnahme sollen elektronisch übermittelt, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß §4a Absatz 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Haselbachtal, 5. Juni 2026
Tobias Liebschner
Bürgermeister