Neuwahl des ehrenamtlichen Friedensrichters
Auf Grund des Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetzes ist die Gemeinde Haselbachtal verpflichtet, eine Schiedsstelle einzurichten und diese mit einer Friedensrichter zu besetzen. Zum Ende Amtsperiode der jetzigen Friedensrichterin sind in der Gemeinde Haselbachtal der Friedensrichter und sein Stellvertreter neu zu wählen.
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