Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern
Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern
Die Gemeindeverwaltung weist auf Grund der aktuellen Witterungs- und Niederschlagssituation ausdrücklich darauf hin, dass auf Grund der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Bautzen vom 27. Juni 2019 die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern mittels Pumpvorrichtungen auch für den eigenen Bedarf weiterhin bis auf Widerruf untersagt ist. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld von bis 50.000 EUR geahndet werden.
Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Bautzen wird ab sofort verstärkt die Einhaltung dieser Vorschrift in eigener Zuständigkeit kontrollieren. Über derartige durch die Gemeindeverwaltung festgestellte Wasserentnahmen wird das Landratsamt Bautzen zur weiteren Beurteilung informiert.
Die vollständige Allgemeinverfügung kann unter https://www.landkreis-bautzen.de/download/Umweltamt/190627_Allgemeinverfuegung_Niedrigwasser_BZ_2019.pdf eingesehen werden.
Es wird dringend um Beachtung gebeten!
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