Probleme bei der programmtechnischen Voraussetzung des Grundsteuerwerts beim Finanzamt
Das Staatsministerium der Finanzen informierte die Gemeinde am 25. November 2025, über die Verzögerungen bei der programmtechnischen Voraussetzungen für die Durchführung von Fortschreibungen, Nachfeststellungen und Aufhebungen des Grundsteuerwerts auf den Stichtag 01. Januar 2026.
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