Einwohnermeldeamt

Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für

  • Beantragung von Personalausweis und Reisepass

  • An-, Ab-, Ummeldung eines Wohnsitzes und Wechsel im Wohnungsstatus (Haupt- und Nebenwohnung)

  • Meldebescheinigungen

  • Eintragung von Übermittlungssperren HINWEIS (Übermittlungssperre an die Bundeswehr ist nicht mehr möglich!)

  • Erteilung von Melderegisterauskünften 

  • Beantragung von Führungszeugnissen und Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

  • Familienpässe

  • Information Gültigkeit u. Ausstellung Ausweisdokumente


Abmeldung des Wohnsitzes

Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Bundesgebiet bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abzumelden.

 

Eine Abmeldepflicht besteht somit bei Personen, die

  • ins Ausland verziehen oder

  • ihre Wohnung (alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung) aufgeben, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen.

Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Das Melderegister wird in diesem Fall erst zum Datum des Auszugs fortgeschrieben.

 

Sollten Sie innerhalb Deutschlands umziehen, ist keine Abmeldung beim Wohnsitz erforderlich. Sie melden sich beim Einwohnermeldeamt Ihres neuen Wohnsitzes an und das Einwohnermeldeamt Ihres vorherigen Wohnortes erhält hierzu eine Mitteilung.

 

Benötigte Dokumente:
Personalausweis und/ oder Reisepass von jeder anzumeldenden Person

   • Bundesmeldegesetz: BMG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)

Ihren Wohnsitz können Sie mit einer Meldebescheinigung nachweisen. Es ist eine Bescheinigung aus dem Melderegister über Ihre eigenen Personendaten zur Vorlage bei Behörden, Banken, Vereinen, etc.

 

Formulare:

 

Über die verschiedenen Varianten der Meldebescheinigungen, die Beantragung und die Gebühren beraten wir Sie gern persönlich, telefonisch oder per E-Mail.

An-, Ummeldung eines Wohnsitzes

Wer eine Wohnung bezieht oder innerhalb von Haselbachtal umzieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Die Anmeldung ist persönlich vorzunehmen. Sie können jedoch eine Person bevollmächtigen, die Anmeldung für Sie vorzunehmen.

 

Minderjährige bis zum vollendeten 16. Lebensjahr werden durch diejenige Person angemeldet, in dessen Wohnung sie ziehen. Wird ein minderjähriger Einwohner, der bisher mit beiden Eltern in einer Hauptwohnung gelebt hat, von einem Elternteil in eine neue Hauptwohnung umgemeldet, bedarf es der Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils.

 

Sollten Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und beziehen allein eine Wohnung, ist eine Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter vorzulegen.

 

Besitzen Sie mehrere Wohnungen im Bundesgebiet, ist die überwiegend benutzte Wohnung Ihre Hauptwohnung. 


Benötigte Dokumente:

  • Personalausweis und/ oder Reisepass von jeder anzumeldenden Person

  • Wohnungsgeberbescheinigung oder Selbstauskunft über ein Eigenheim

  • Vollmacht und ausgefüllter Anmeldebogen

Formulare:

Beantragung Personalausweis

Mit Vollendung des 16. Lebensjahres beginnt die sogenannte Ausweispflicht. Einen Personalausweis brauchen alle Deutschen ab 16 Jahren, die keinen gültigen Reisepass haben.

 

Ein Personalausweis muss durch den Inhaber persönlich beantragt werden.

 

Für Antragsteller unter 16 Jahren ist ein Antrag der gesetzlichen Vertreter notwendig. Bei der Beantragung der Dokumente muss das Kind anwesend sein!

 

Benötigte Dokumente:

  • aktueller Personalausweis oder Reisepass

  • ein biometrisches Passbild, dies können Sie gegen ein Entgelt von 6 € gern auch im Einwohnermeldeamt anfertigen lassen

  • die Geburtsurkunde bei Erstbeantragung oder Verlust eines Dokuments

  • Zustimmungserklärung vom zweiten gesetzlichen Vertreter, wenn dieser bei Beantragung und Abholung nicht vor Ort sein kann

Gültigkeitsdauer:

  • für Personen bis 24 Jahre: 6 Jahre

  • für Personen ab 24 Jahre: 10 Jahre

  • Vorläufiger Personalausweis: 3 Monate

Kosten:

  • Personalausweis für Personen bis 24 Jahre: 27,60 €

  • Personalausweis für Personen ab 24 Jahre: 46 €

  • Vorläufiger Personalausweis: 10 €

  • Biometrisches Passbild: 6 €

Die Gebühren sind bei der Beantragung der Dokumente zu zahlen. Sie können in bar oder mit EC-Karte bezahlen.

 

Die Bearbeitungszeit bei der Bundesdruckerei beträgt für einen Personalausweis in der Regel zwei bis drei Wochen.


Vorläufige Dokumente können sofort ausgestellt werden.

 

Formulare:

Links:

Beantragung Reisepass

Ein Reisepass muss durch den Inhaber persönlich beantragt werden.

 

Für Antragsteller unter 18 Jahren ist ein Antrag der gesetzlichen Vertreter notwendig. Bei der Beantragung der Dokumente muss das Kind anwesend sein!

 

Benötigte Dokumente:

  • jetziger Personalausweis oder Reisepass

  • ein biometrisches Passbild, gern auch im Einwohnermeldeamt möglich

  • die Geburtsurkunde bei Erstbeantragung oder Verlust eines Dokuments 

  • Zustimmungserklärung vom zweiten gesetzlichen Vertreter, wenn dieser bei Beantragung und Abholung nicht vor Ort sein kann

Gültigkeitsdauer:

  • für Personen bis 24 Jahre: 6 Jahre

  • für Personen ab 24 Jahre: 10 Jahre

  • Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr

Kosten:

  • Reisepass für Personen bis 24 Jahre: 37,50 €

  • Reisepass für Personen ab 24 Jahre: 70 €

  • Vorläufiger Reisepass: 26 €

  • Biometrisches Passbild: 6€

Die Gebühren sind bei der Beantragung der Dokumente zu zahlen. Sie können in bar oder mit EC-Karte bezahlen.


Die Bearbeitungszeit bei der Bundesdruckerei beträgt einen Reisepass in der Regel vier bis sechs Wochen.
 

Der Reisepass kann im Expressverfahren (extra Gebühren von 32 €) beantragt werden.
 

Vorläufige Dokumente können sofort ausgestellt werden. Ein vorläufiger Reisepass ist nur möglich wenn auch der Express-Reisepass nicht rechtzeitig fertig wird. Bitte beachten Sie, dass der vorläufige Reisepass nicht von allen Ländern akzeptiert wird.

 

Formulare:

Links:

Eintragung von Übermittlungssperren

Die Meldebehörden haben die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Einwohner zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben führen die Meldebehörden Melderegister, aus denen sie auch Auskünfte erteilen können.


Jeder Einwohner der Gemeinde Haselbachtal hat gegenüber dem Einwohnermeldeamt -nach Maßgabe des Bundesmeldegesetzes - die Möglichkeit, bestimmten Datenübermittlungen zu widersprechen.


Widerspruchsrechte bestehen gegen die Übermittlung von Daten an

  • Parteien, Wählergruppen und Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zum Zwecke der Wahlwerbung

  • Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- oder Ehejubiläen

  • Adressbuchverlage zur Herausgabe von Adressverzeichnissen

  • eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft für die Daten des Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft

Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist schriftlich oder persönlich möglich bei:


Gemeindeverwaltung Haselbachtal

Einwohnermeldeamt

Hauptstraße 45

01920 Haselbachtal


E-Mail:

Wichtiges zur Übermittlungssperre an die Bundeswehr 

Widerspruch gegen Datenübermittlung an das Personalmanagement der Bundewehr nicht mehr möglich!!!

 

Am 1. Januar 2026 ist eine gesetzliche Änderung in Kraft getreten, die den Eintrag einer Übermittlungssperre von Daten an das Personalmanagement der Bundewehr nicht mehr ermöglicht bzw. aufhebt. Grundlage ist die Änderung im Bundesmeldegesetz (BMG) durch das Gesetz der Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG). Das bisherige Widerspruchsrecht nach bisher § 36 Abs. 2 BMG entfällt ersatzlos. Alle bisherigen eingetragenen Übermittlungssperren werden gelöscht.

 

Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr ruft zukünftig im automatisierten Abrufverfahren nach §§ 34a und 38 BMG die Daten gemäß § 15 Wehrpflichtgesetz aller Wehrpflichtigen ab. Der Abruf erfolgt aus dem Sächsischen Melderegister.

 

Welche Daten werden abgerufen?

  • Name und Vorname

  • frühere Namen

  • aktuelle Anschrift

  • Geburtsdatum und Geburtsort

  • Geschlecht

  • gegenwärtige Anschrift, Haupt- und Nebenwohnung

  • letzte frühere Anschrift im Inland bei Zuzug aus dem Ausland

  • Familienstand

  • Staatsangehörigkeit

  • Sterbetag

Alle jungen Menschen ab dem Geburtsjahrgang 2008 erhalten nach ihrem 18. Geburtstag einen Fragebogen zur Motivation und Eignung für die Bundeswehr. Männer müssen den Fragebogen beantworten, Frauen können dies freiwillig tun.

 

Im Spannungs- oder Verteidigungsfall darf das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zweck der Wehrerfassung die o.g. Daten männlicher Personen bereits ein Jahr vor Vollendung ihres 18. Lebensjahres im automatisierten Abrufverfahren nach den 
§§ 34a und 38 des Bundesmeldegesetzes abrufen und weiterverarbeiten.

 

Hintergrund:

Bis Ende 2025 konnten Bürgerinnen und Bürger unter 18 Jahren der Weitergabe ihrer Daten an das Personalmanagement der Bundeswehr widersprechen. Mit der gesetzlichen Neuregelung entfällt diese Möglichkeit. Dies betrifft nur die Übermittlungssperre für die Weitergabe an die Bundeswehr. Alle anderen Möglichkeiten bzw. eingetragenen Übermittlungssperren bleiben bestehen.

Familienpass des Freistaates Sachsen

Der Familienpass berechtigt den Inhaber mit seinen Kindern, unentgeltlich bestimmte Einrichtungen des Freistaates Sachsen (Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser) zu besuchen. Welche Einrichtungen dies betrifft, kann im Faltblatt des Freistaates Sachsen nachgelesen werden:

 

Einen Familienpass können erhalten:

  • Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, 

  • Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigten Kindern, 

  • Eltern mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben. 

Benötigte Dokumente:

  • Personalausweis oder Reisepass des antragstellenden Elternteils 

  • Bescheinigung der Familienkasse über die kindergeldberechtigten Kinder 

  • ausgefüllter Antrag

Der Familienpass ist einkommensunabhängig.

 

Antrag:

Link:

Führungszeugnis beantragen

Das Führungszeugnis ist eine auf grünem Spezialpapier mit Bundesadler gedruckte Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag für jede Person ab 14 Jahren ausgestellt wird. Im Führungszeugnis wird – neben den vollständigen Personalien – hauptsächlich angeführt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Es dient damit im Wesentlichen als Nachweis der Unbescholtenheit (beispielsweise bei der Arbeitsaufnahme).

 

Antragsberechtigt ist jeder der in Deutschland lebt und das 14. Lebensjahr vollendet hat. Für die Beantragung im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Haselbachtal müssen Sie Ihren Wohnsitz in Haselbachtal haben.


Welche Arten von Führungszeugnissen gibt es?

  • für private Zwecke ("Privatführungszeugnis")

  • zur Vorlage bei einer Behörde ("Behördenführungszeugnis")

  • zur Vorlage bei einer Behörde mit vorheriger Einsichtnahme beim Amtsgericht

Erweitertes Führungszeugnis
Personen, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- und jugendnah tätig sind oder werden sollen, benötigen ein "erweitertes Führungszeugnis". Im Rahmen der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der bestätigt wird, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz vorliegen.

 

Benötigte Dokumente:

  • Personalausweis oder Reisepass 

Damit wir Ihnen das richtige Führungszeugnis beantragen, ist es hilfreich, wenn Sie das Schreiben mit der Aufforderung zur Vorlage des Führungszeugnisses vorlegen.


Sollte auf Ihrem Personalausweis die Online-Funktion freigeschaltet sein, können Sie Ihr Führungszeugnis auch elektronisch beantragen:


BfJ - Service-Center-Führungszeugnis (bund.de)


Die Bearbeitungszeit beim Bundesamt für Justiz in Bonn beträgt ca. 2 Wochen.