Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Hochwasserrisikomanagementplan (HWRMP)

Öffentliche Auslegung des Hochwasser-Risiko-Managementplanes bzw. der nachhaltigen Wiederaufbauplanung für den Haselbach, die Pulsnitz (Gewässerabschnitt II. Ordnung) und den Weißbach in den Städten Großröhrsdorf und Pulsnitz und den Gemeinden Haselbachtal, Ohorn und Steina gemäß § 71 Absatz 4 SächsWG in Verbindung mit § 75 Absatz 1 WHG

 

Die Stadträte der Städte Großröhrsdorf und Pulsnitz und die Gemeinderäte der Gemeinden Haselbachtal, Ohorn und Steina (Beschlüsse) haben die Fassung des Hochwasser-Risiko-Managementplanes bzw. der nachhaltigen Wiederaufbauplanung für den Haselbach, die Pulsnitz (Gewässerabschnitt II. Ordnung) und den Weißbach vom August 2016 einschließlich der Vorschläge für Maßnahmen in den Einzugsgebieten, wobei als Schutzziel für die Siedlungsflächen in den Überflutungsbereichen ein Hochwasserereignis mit 100-jähriger Wiederkehr definiert wird, zur öffentlichen Auslegung freigegeben.

 

Die öffentliche Auslegung des Hochwasser-Risiko-Managementplanung bzw. der nachhaltigen Wiederaufbauplanung erfolgt im Zeitraum 11. Juli bis einschließlich 11. August 2017 zu den Sprechzeiten im Sekretariat der Gemeindeverwaltung Haselbachtal (Schulstraße 7A, 01920 Haselbachtal) und beim Landratsamt Bautzen (Verwaltungsstandort Kamenz / Bürgeramt, Macherstraße 55, 01917 Kamenz) während der Öffnungszeiten.

 

Bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist kann bei der Gemeindeverwaltung Haselbachtal (Schulstraße 7A, 01920 Haselbachtal) und beim Landratsamt Bautzen (Umweltamt, Macherstraße 55, 01917 Kamenz) schriftlich Stellung genommen werden.

 

!! Wichtiger Hinweis !!

 

Bei der Hochwasser-Risiko-Managementplanung bzw. der nachhaltigen Wiederaufbauplanung handelt es sich um ein sehr umfangreiches Planwerk. Eine Erläuterung bzw. Beratung zu einzelnen Detailfragen kann durch die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung und des Bürgerbüros nur eingeschränkt erfolgen. Gegebenenfalls ist eine Weiterleitung an das mit der Erarbeitung beauftragte Ingenieurbüro zur Beantwortung notwendig.


A4 - HWGK

A5 - HWRK