Planfeststellung für das Bauvorhaben "S95 - Ausbau südlich Kamenz"
Mit Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen vom 20. März 2026, GZ.: 32-0522/1359/16 ist der Plan für das Bauvorhaben "S95- Ausbau südlich Kamenz" gemäß §39 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) in Verbindung mit den §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sowie §§ 4 und 25 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) festgestellt worden.
Je nach Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses liegt zusammen mit einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom 27. April bis einschließlich 11. Mai 2026 bei der Gemeindeverwaltung Haselbachtal, Hauptstraße 45, 01920 Haselbachtal, während der Dienststunden
Montag/Donnerstag 8:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag 8:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 8:00 bis 14:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr zu jedermanns Einsicht aus.
Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Unterlagen unter https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung in der Rubrik "Infrastruktur" eingesehen und heruntergeladen werden. Betroffene und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, können den Planfeststellungsbechluss bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist auch der Landesdirektion Sachsen, 09105 Chemnitz schriftlich anfordern.
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