Übermittlungssperre an die Bundeswehr nicht mehr möglich!!!!
Widerspruch gegen Datenübermittlung an das Personalmanagement der Bundewehr nicht mehr möglich!!!
Am 1. Januar 2026 ist eine gesetzliche Änderung in Kraft getreten, die den Eintrag einer Übermittlungssperre von Daten an das Personalmanagement der Bundewehr nicht mehr ermöglicht bzw. aufhebt. Grundlage ist die Änderung im Bundesmeldegesetz (BMG) durch das Gesetz der Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG). Das bisherige Widerspruchsrecht nach bisher § 36 Abs. 2 BMG entfällt ersatzlos. Alle bisherigen eingetragenen Übermittlungssperren werden gelöscht.
Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr ruft zukünftig im automatisierten Abrufverfahren nach §§ 34a und 38 BMG die Daten gemäß § 15 Wehrpflichtgesetz aller Wehrpflichtigen ab. Der Abruf erfolgt aus dem Sächsischen Melderegister.
Welche Daten werden abgerufen?
Name und Vorname
frühere Namen
aktuelle Anschrift
Geburtsdatum und Geburtsort
Geschlecht
gegenwärtige Anschrift, Haupt- und Nebenwohnung
letzte frühere Anschrift im Inland bei Zuzug aus dem Ausland
Familienstand
Staatsangehörigkeit
Sterbetag
Alle jungen Menschen ab dem Geburtsjahrgang 2008 erhalten nach ihrem 18. Geburtstag einen Fragebogen zur Motivation und Eignung für die Bundeswehr. Männer müssen den Fragebogen beantworten, Frauen können dies freiwillig tun.
Im Spannungs- oder Verteidigungsfall darf das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zweck der Wehrerfassung die o.g. Daten männlicher Personen bereits ein Jahr vor Vollendung ihres 18. Lebensjahres im automatisierten Abrufverfahren nach den
§§ 34a und 38 des Bundesmeldegesetzes abrufen und weiterverarbeiten.
Hintergrund:
Bis Ende 2025 konnten Bürgerinnen und Bürger unter 18 Jahren der Weitergabe ihrer Daten an das Personalmanagement der Bundeswehr widersprechen. Mit der gesetzlichen Neuregelung entfällt diese Möglichkeit. Dies betrifft nur die Übermittlungssperre für die Weitergabe an die Bundeswehr. Alle anderen Möglichkeiten bzw. eingetragenen Übermittlungssperren bleiben bestehen.
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