Bekanntmachung des Landratsamtes Bautzen zum Verfahren zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Koitzsch
Das Landratsamt Bautzen beabsichtigt, das Wasserschutzgebiet Koitzsch östlich der Ortslage festzusetzen.
Gemäß § 130 Abs. 2 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.Oktober 2004 (SächsGVBl. S.482), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 28.April 2010 (SächsGVBl. S. 113), hat das Landratsamt Bautzen als zuständige Wasserbehörde den Verordnungsentwurf mit der dazugehörigen Karte einen Monat öffentlich auszulegen.
Das geplante Schutzgebiet umschließt eine ca. 1,04 km² große Fläche. Es befindet sich in den Gemarkungen Koitzsch der Gemeinde Neukirch und Reichenau OS der Gemeinde Haselbachtal.
Gemäß § 130 Abs. 2 SächsWG wird hiermit bekannt gemacht:
Die Auslegung des Entwurfs der Rechtsverordnung einschließlich der darin benannten Flurkarte erfolgt vom
19.07.2010 bis einschließlich 17.08.2010
bei folgenden Stellen für jedermann zur Einsichtnahme:
beim Landratsamt Bautzen, Verwaltungsstandort Kamenz
01917 Kamenz, Macherstraße 55, Bürgeramt, während der Öffnungszeiten.
bei der Stadt Königsbrück (in Verwaltungsgemeinschaft mit Gemeinde
Neukirch), Markt 20, 01936 Königbrück, zu folgenden Öffnungszeiten:
Dienstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
bei der Gemeinde Haselbachtal, OT Bischheim, Schulstr. 7a,
01920 Haselbachtal, zu folgenden Öffnungszeiten:
Montag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Einwendungen gegen die Festsetzung des Schutzgebietes und Anregungen zu dem Entwurf können bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Ende des Auslegungszeitraums, also spätestens bis zum Ablauf des 31.08.2010, schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Bautzen, Umweltamt, Verwaltungsstandort Kamenz, Macherstraße 55, 01917 Kamenz, vorgebracht werden.
Georg Richter Bautzen, 08.06.2010
Amtsleiter Umweltamt