Haushaltssatzung der Gemeinde Haselbachtal für das Haushaltsjahr 2010

Haushaltssatzung der Gemeinde Haselbachtal für das Haushaltsjahr 2010

Aufgrund von § 74 SächsGemO hat der Gemeinderat am 03.02.2010 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 beschlossen:

§ 1
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit

  • 1. den Einnahmen und Ausgaben von                          je 4 458 000 EUR
  •     davon im Verwaltungshaushalt                                    3 901 000 EUR
  •      im Vermögenshaushalt                                                 557 000 EUR
  • 2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
  • für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
  • (Kreditermächtigung ) von                                                          0 EUR
  • 3. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen
  • Verpflichtungsermächtigungen von                                              0 EUR

§ 2

  • Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf       780 000 EUR

§ 3

  • Die Hebesätze werden festgesetzt
  • 1. für die Grundsteuer
  • a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)   auf 300 von Hundert
  • b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                        auf 390 von Hundert
  • der Steuermessbeträge;
  • 2. für die Gewerbesteuer                                                           auf 400 von Hundert
  • der Steuermessbeträge

Haselbachtal, den 18.03.2010

Boden, Bürgermeisterin

Hinweis zur Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften:
Entsprechend § 4 Abs. 4 Satz 4 SächsGemO gilt Folgendes: Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 SächsGemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Haselbachtal schriftlich geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Die Satzung gilt dann als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Ausfertigung der Satzung, die Öffentlichkeit der Sitzung, der Genehmigung oder der Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Haselbachtal, 18.03.2010

Boden, Bürgermeisterin